Die Vorfahrtsregelung im Bereich des Winzerkellers wurde geändert.
Bislang galt für Fahrzeuge aus Richtung Brunnenplatz die Verkehrsregelung „Vorfahrt achten“ gegenüber dem Verkehr aus der Straße „Im Born“.
Mit der neuen Regelung hat nun der Verkehr aus Richtung Brunnenplatz Vorfahrt. Fahrzeuge aus der Straße „Im Born“ sind entsprechend wartepflichtig.
Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der geänderten Beschilderung gebeten.